Wenn jemand aus der Pfarre stirbt, wird die Totenglocke geläutet.
Unterstützung und Hilfestellung für die Trauerfamilien geben Bestatter, Pfarrer und Totenwacheverantwortliche beim Hausbesuch. Im Vorfeld kann schon überlegt werden, welche Texte (Lesung, Fürbitten, ...) und was für eine musikalische Gestaltung gewünscht werden.
Die Totenwache ist am Abend vor der Beerdigung
um 19:45 Uhr in Egg
um 19:30 Uhr in Großdorf
Die Beerdigung ist jeweils um 10.00 Uhr bzw. um 14.00 Uhr.
Gedenken an unsere Verstorbenen
Am ersten Sonntag nach der Verabschiedung gedenken wir in den Fürbitten der Verstorbenen, die in der vergangenen Woche verabschiedet wurden.
Am letzten Mittwoch (Egg) bzw. Donnerstag (Großdorf) im Monat gedenken wir der Verstorbenen des laufenden Monats und denen des Vorjahres beim Gedenkgottesdienst um 19.30 Uhr.
In den Gottesdiensten an Allerheiligen bzw. Allerseelen nehmen wir die Verstorbenen des ganzen Jahres in unsere Mitte.
Trauerreden
Die Ansprachen von Jahrgängern, Vereinen, Arbeitgeber ... sind im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche. Wir bitten, diese frühzeitig im Pfarrbüro oder vor dem Gottesdienst in der Sakristei anzumelden.
Trauerkarten
Es ist für die Trauerfamilie hilfreich, wenn auf den Beileidskarten der vollständige Absender angeführt ist.
Wir bitten die Trauerfamilien, die Trauerkarten während der Totenwache nicht in der Friedhofskapelle zu lassen, weil dort auch schon Karten mitgenommen wurden. (Leider kommt es vor, dass auch auf Gräbern z. B. Laternen, Blumen ... gestohlen werden.)
Wenn jemand aus der Kirche austritt, löst er sich von der Kirche als Glaubensgemeinschaft und zeigt dadurch, dass er mit ihr (und auch mit ihren Sakramenten und Gottesdiensten) nichts mehr zu tun haben will. Wir müssen den freien Willen jeder/jedes Ausgetretenen respektieren.
Es ist gut und notwendig, wenn es in einer Pfarre dazu eine klare Regelung gibt. Die Richtlinien der Diözese und Erfahrungen aus anderen Pfarren wurden mit einbezogen.
Für die Verabschiedung „aus der Kirche Ausgetretener“ gilt folgende Regelung:
Auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen, findet zu den üblichen Beerdigungszeiten eine katholische Wort-Gottes-Feier statt.
Als Pfarrgemeinde können wir für den Verstorbenen beten und die Angehörigen in der Trauer begleiten. Dabei wird mit einem kurzen Lebenslauf das Leben des Verstorbenen gewürdigt.
Da der Ausgetretene sich von der kirchlichen Gemeinschaft losgesagt hat, bleibt der Sarg des Verstorbenen während des Gottesdienstes in der Friedhofskapelle. Es wird auch ganz offen und ehrlich gesagt, dass der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist.
Bei der Verabschiedung in der Totenkapelle bzw. am Grab wirke ich nur auf ausdrücklichen Wunsch der Trauerfamilie mit. Dann leite ich als Pfarrer in zivil das Gebet mit den Angehörigen und der Trauergemeinde für den Verstorbenen.
Beim Verstorbenengedenken am Ende des Monats wird der Verstorbene in einer Fürbitte erwähnt.
An Allerheiligen bzw. Allerseelen werden die Namen derer vorgelesen, die im vergangenen Jahr auf unserem Friedhof beigesetzt worden sind.
Ich glaube, dass dies ein ehrlicher Kompromiss ist. Leider ist es manchmal so, dass sogar die Angehörigen vom Austritt nichts wissen, und ich bitte daher wirklich alle Ausgetretenen, dass sie auch dazu stehen und es ihren Angehörigen sagen, damit diese bei einem Todesfall nicht vor den Kopf gestoßen sind.
Ich möchte alle Austrittswilligen dazu einladen, diesen Schritt genau zu überlegen. Für ein Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Pfarramt Egg und Großdorf
6863 Egg, Pfarrhof 1
05512/2246, Fax -4
Öffnungszeiten im Pfarrbüro:
Dienstag, 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 8.30 - 11.00 Uhr